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Kosten Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung bedürfen einer individuellen Vereinbarung, belaufen sich aber auf höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte nach einer Erstberatung weitere Tätigkeit durch Rechtsanwalt von Boehn erfolgen, wird diese Gebühr angerechnet.

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

T: 0511 30 03 78 00
T: 05136 8866-0

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