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Fachanwalt in Hannover & Burgdorf für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Anwalt und Fachanwalt für

Arbeitsrecht

Strategische Exzellenz durch Perspektivwechsel

Ihr Fachanwalt für Arbeitnehmer in Hannover und Burgdorf

Im Arbeitsrecht entscheidet oft nicht nur die Rechtslage, sondern die Strategie. Während viele Kanzleien rein emotional argumentieren, basieren meine Mandatsführungen auf einer nüchternen Analyse der Gegenseite. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einer Kanzleihistorie seit 1984 und der Fachanwaltszulassung seit dem Jahr 2000  biete ich Ihnen eine Erfahrungstiefe, die in Hannover selten zu finden ist.   

Der entscheidende Vorteil: Ich kenne die Strategie Ihres Arbeitgebers

Ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal meiner Kanzlei ist meine berufliche Vita. Ich habe in der Vergangenheit die Arbeitgeberseite vertreten und in mittelständischen Unternehmungen gearbeitet. Ich weiß, wie Personalabteilungen kalkulieren, welche Risiken Arbeitgeber scheuen und an welchem Punkt sie bereit sind, eine hohe Abfindung zu zahlen, um einen Prozess zu vermeiden.   

Heute nutze ich dieses Wissen ausschließlich für Arbeitnehmer, Betriebsräte und leitende Angestellte. Diese klare Positionierung verhindert Interessenkollisionen und garantiert Ihnen eine parteiische Vertretung ohne Kompromisse. Anders als von der Arbeitgeberseite oft behauptet, ist der Arbeitsgerichtsprozess für den klagenden Arbeitnehmer taktisch gut zu führen – vorausgesetzt, der Sachverhalt wird bereits außergerichtlich präzise vorbereitet.   

Kernkompetenzen und Handlungsfelder

Wir decken das gesamte Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab, mit besonderem Fokus auf existenzsichernde Maßnahmen:

  1. Kündigungsschutz & Abfindungspoker: Die wichtigste Regel im Arbeitsrecht ist die 3-Wochen-Frist. Nach Zugang einer Kündigung muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht (z.B. Hannover oder Celle) eingereicht werden. Wir analysieren nicht nur die formale Rechtmäßigkeit (Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats), sondern nutzen den Kündigungsschutzprozess als Hebel für maximale Abfindungen.
  2. Aufhebungsverträge & Sperrzeiten: Oft bieten Arbeitgeber Aufhebungsverträge an, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Wir prüfen diese Verträge auf Fallen, insbesondere hinsichtlich möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und der steuerlichen Optimierung der Abfindungssumme.
  3. Spezialmaterie Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): Wir verfügen über tiefgreifende Expertise in komplexen Sondergebieten, wie etwa den Reformen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Themen wie die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, der Grundsatz von „Equal Pay“ nach 9 Monaten und das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher  gehören zu unserem Repertoire. Diese Detailkenntnis ist entscheidend, um etwaige Scheinwerkverträge aufzudecken und Festeinstellungen einzuklagen.   
  4. Schutz besonderer Personengruppen & AGG: Wir setzen Sonderkündigungsschutzrechte für Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsräte durch und vertreten Sie bei Diskriminierung (AGG) oder Mobbing am Arbeitsplatz.   

Prozessführung vor Ort

Ich nehme Gerichtstermine vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht persönlich wahr. Es gibt keine Delegation an unerfahrene Referendare. Diese persönliche Präsenz sichert eine konsistente Verhandlungsführung von der ersten Güteverhandlung bis zum Kammertermin.

Verkehrsrecht

Verkehrs-Zivilrecht: Kaufvertrag, Leasing & Schadenersatz

Wir schützen Ihr Vermögen rund um das Kraftfahrzeug – vom Kauf bis zur Rückgabe.

Das Verkehrsrecht endet nicht bei der Unfallregulierung. Hohe finanzielle Risiken lauern oft im „Kleingedruckten“ von Kauf- und Leasingverträgen. Als Fachanwaltskanzlei setzen wir Ihre wirtschaftlichen Interessen gegen Autohäuser, Hersteller und Leasinggesellschaften durch.

Kfz-Kaufvertragsrecht: Wenn der Traumwagen Mängel hat

Der Kauf eines Autos ist oft die zweitgrößte Investition im Leben. Zeigen sich nach dem Kauf Mängel, ist schnelles Handeln gefragt. Wir prüfen Ihre Ansprüche aus Sachmängelhaftung und Garantie:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Bei erheblichen Mängeln (z.B. Motorschaden, manipulierte Unfallfreiheit, falsche Abgaswerte) wickeln wir den Kaufvertrag rückabwickeln. Sie erhalten den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) zurück.
  • Minderung & Nachbesserung: Funktioniert die Elektronik nicht oder gibt es Lackmängel? Wir setzen Ihr Recht auf Nacherfüllung durch oder mindern den Kaufpreis angemessen.
  • Arglistige Täuschung: Bei verschwiegenen Unfallschäden oder manipulierten Tachoständen fechten wir den Vertrag an – auch bei „gekauft wie gesehen“ von Privat.

Leasingrückgabe & Leasinggutachten: Die Kostenfalle am Vertragsende

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs oder Mietwagens ist oft der Beginn eines teuren Streits. Leasinggeber präsentieren häufig Nachforderungen im vier- bis fünfstelligen Bereich für angebliche Schäden.

Unsere Strategie gegen überzogene Leasing-Gutachten:

  • Gebrauchsspuren vs. Schaden: Nicht jeder Kratzer ist ein Schaden. Wir differenzieren juristisch präzise zwischen vertragsgemäßer Abnutzung (normale Gebrauchsspuren) und erstattungspflichtigen Schäden.
  • Abwehr von „Gefälligkeitsgutachten“: Leasinggesellschaften nutzen oft eigene oder ihnen nahestehende Gutachter. Vor Gericht haben diese Parteigutachten oft nur geringen Beweiswert. Wir greifen diese Bewertungen technisch und juristisch an.
  • Restwert-Risiko: Wir prüfen, ob Abrechnungen zum Restwert oder Minderwert vertraglich überhaupt haltbar sind.

Allgemeines Schadenersatzrecht

Abseits von Unfall und Kaufvertrag vertreten wir Sie, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Mobilität entstanden sind:

Produkthaftung: Ansprüche gegen Hersteller bei serienmäßigen Fehlern.

Werkstattpfusch: Mangelhafte Reparaturen und Folgeschäden.

Besitzstörung: Unberechtigtes Abschleppen und Parkraumüberwachung.

Verkehrsstrafrecht und Bußgeld

Wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, ist Schweigen Ihre stärkste Waffe („Wer schweigt, gewinnt“). Wir verteidigen Sie offensiv:   

  • Unfallflucht (§ 142 StGB): Oft bemerken Fahrer kleine Rempler nicht – besonders bei lauter Musik oder Ablenkung. Hier gilt der Grundsatz „Wer bremst, gewinnt“: Ein Bremsvorgang beweist oft nur die Reaktion auf ein Geräusch, nicht das Bemerken eines Unfalls. Wir kämpfen für die Einstellung des Verfahrens (z.B. nach § 34 StVO) mangels Vorsatzes.   
  • Trunkenheit & Drogen: Bei Vorwürfen wie Trunkenheit im Verkehr droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wir prüfen die Messverfahren und verhandeln – insbesondere im norddeutschen Raum (Hannover) – oft erfolgreich die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld, wenn die Existenz gefährdet ist.   
  • Ordnungswidrigkeiten: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft oder verjährt. Durch operative Verfahrensverzögerung erreichen wir oft die Verjährung, da Behörden überlastet sind.   

Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BU-Versicherung ist der häufigste Streitpunkt im Personenversicherungsrecht. Versicherer leisten oft nur vorübergehend ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder versuchen, den Vertrag wegen „arglistiger Täuschung“ anzufechten.   

Unsere Gegenstrategie basiert auf zwei Säulen:

Prozesstaktische Gerichtsstandwahl: Wir klagen in der Regel am Sitz der Versicherung, um „Heimvorteile“ zu vermeiden, oder wählen gezielt Gerichtsstandorte mit erfahrener Spezialkammern. Besonders positive Erfahrungen bestehen mit der Versicherungskammern am Landgericht Hannover, die für ihre zügige und fachkundige Prozessführung bekannt sind. 

Weitere Kompetenzfelder im Versicherungsrecht

Wissenschaftliche Begutachtung: Versicherer beauftragen oft versicherungsnahe Institute, deren Gutachten tendenziös sind. Wir akzeptieren dies nicht und drängen auf hochqualifizierte, neutrale Gutachter – bevorzugt Experten der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Wir achten penibel auf die Fragestellung im Beweisbeschluss, um sicherzustellen, dass die medizinische Realität Ihrer Berufsunfähigkeit korrekt abgebildet wird.

Versicherungsrecht ist mehr als nur Vertragslesung.

Es ist der Kampf um vertraglich zugesicherte Leistungen, die oft mit juristischen Standardeinwänden verweigert werden. Wir vertreten Sie bundesweit in den zentralen Risikobereichen:

  • Haftpflicht & Amtshaftung: Wir übernehmen die konsequente Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – sei es gegen private Schädiger oder im Rahmen der Amtshaftung gegen Behörden (Städte, Gemeinden), etwa bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
  • Private Unfallversicherung: Hier geht es um Ihre finanzielle Zukunft. Wir führen die Auseinandersetzung um die korrekte Bemessung des Invaliditätsgrades gemäß der Gliedertaxe und kämpfen für die medizinische und rechtliche Anerkennung von Unfallfolgen, die von Versicherern oft als „Vorschäden“ abgetan werden.
  • Gebäude- & Hausratversicherung: Bei der Regulierung von Großschäden (z.B. durch Brand oder Wasser) versuchen Versicherer oft, sich durch den Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ oder angeblicher Obliegenheitsverletzungen von der Leistungspflicht zu befreien. Wir wehren diese Einwände juristisch fundiert ab.

Überprüfung rückwirkend befristeter Leistungsanerkenntnisse bis 2015

Kostenübernahme Lipödem-Operation

Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und

Erwerbsunfähigkeitversicherung

Kompetenzen

Unfallregulierung

Verkehrsrecht: Digitale Soforthilfe und konsequente Strafverteidigung

Unfallregulierung per WhatsApp – Wir übernehmen ab der ersten Minute.

Ein Verkehrsunfall ist eine Ausnahmesituation, die Regulierung hingegen ist unser tägliches Geschäft. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006  habe ich meine Kanzleiprozesse radikal auf Geschwindigkeit und Mandantenfreundlichkeit optimiert. Wir bieten keine abstrakte Rechtsberatung, sondern aktives Krisenmanagement – bundesweit und sofort.   

Das Prinzip „Unfall Online“: Maximale Einfachheit für Sie

Vergessen Sie langwierige Terminvereinbarungen. Nutzen Sie unsere digitale Unfallaufnahme:

  • WhatsApp-Service: Senden Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen, dem gegnerischen Kennzeichen und eventuellen Polizeidokumenten direkt an 0151 56504553.   
  • Sofortige Maßnahmen: Wir ermitteln noch am selben Tag über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Versicherung oder bei Auslandsberührung über das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. den zuständigen Regulierer.   
  • Digitale Akte: Wir fordern sofort die polizeiliche Ermittlungsakte und das Tagebuchnummer an. Sie erhalten alle Dokumente digital zur Einsicht.   

Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten zu 100%. Sie gehen kein Kostenrisiko ein.   

Warnung: Das „Schadensmanagement“ der Gegenseite

Versicherer versuchen oft schon am Unfallort, Sie mit „Rundum-Sorglos-Paketen“ zu ködern. Lehnen Sie dies ab. Wer die Regulierung dem Gegner überlässt, verzichtet auf bares Geld. Wir setzen Positionen durch, die Versicherer gerne verschweigen:

Sachverständigenwahl: Wir akzeptieren keine Versicherungsgutachter, sondern bestehen auf unabhängige Experten Ihrer Wahl oder unserer Empfehlung.

Merkantiler Minderwert: Ausgleich für den Wertverlust Ihres Wagens.

Nutzungsausfall & Mietwagen: Beratung zur sichersten Tarifwahl (Vermeidung des „Unfallersatztarifs“-Risikos).   

Personenschäden

Ihr Anspruch auf volle Entschädigung – ohne Kompromisse

Ein schwerer Personenschaden – sei es durch einen Verkehrsunfall, einen Behandlungsfehler bei der Geburt oder einen Reitunfall – teilt das Leben oft in ein „Davor“ und ein „Danach“. Neben den körperlichen und seelischen Schmerzen sehen sich Betroffene plötzlich einer weiteren Front gegenüber: der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Die Realität in der Schadensregulierung ist ernüchternd. Obwohl Versicherer 90 % ihrer Rückstellungen explizit für Personenschäden bilden, erleben wir in der Praxis täglich eine Taktik des „Verzögerns und Verweigerns“. Zahlungen werden oft willkürlich eingestellt, selbst nach einem Anerkenntnis der Haftung. Ansprüche wie der Haushaltsführungsschaden (aktuell mit 15 EUR/Std. zu bewerten, so das OLG Celle) oder Erwerbsschäden werden kleingerechnet oder wegen angeblicher „Vorschäden“ ganz abgelehnt.

Das traurige Ergebnis: Rund 60 % der Verletzten wehren sich nicht gegen diese Kürzungen. Sie akzeptieren zu geringe Abfindungen, oft aus purer Angst vor den finanziellen Risiken eines langen Rechtsstreits gegen einen übermächtigen Konzern.

Lassen Sie nicht zu, dass Sie zu dieser Statistik gehören.

Wir bei der Kanzlei von Boehn setzen modernste Mittel – bis hin zur KI-Analyse gegnerischer Schriftsätze – ein, um diese Blockadehaltung zu durchbrechen und die „Machenschaften“ der Versicherer aufzudecken. Doch ein solcher Kampf um Ihr Recht erfordert Ressourcen.

Viele Mandanten zögern, den notwendigen Rechtsweg zu beschreiten, weil sie die Kosten für Anwälte und Gutachter scheuen. Hier ist ein Umdenken notwendig. Waffengleichheit vor Gericht ist keine Frage des Vermögens.

Wie Sie auch bei schweren Schäden und ohne eigene finanzielle Reserven den vollen Schadensersatz durchsetzen können und warum staatliche Unterstützung hierbei kein Almosen, sondern Ihr strategisches Schwert ist, erfahren Sie in unserem vertiefenden Artikel.

Schließen Sie keinen Abfindungsvergleich bevor Sie nicht hiesige

Seite „Der Abfindungsvergleich“

durchgelesen haben bis Sie den Inhalt auswendig aufsagen können.

Rechtsanwalt für

Berufsunfähigkeits

versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung: Strategische Prozessführung mit KI-Unterstützung

Vertretung durch Fachanwalt für Versicherungsrecht ab der Antragstellung.

Wer wegen Berufsunfähigkeit (BU), Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oft vor dem wirtschaftlichen Ruin. Besonders bei psychischen Erkrankungen (Depression, Burnout) erleben wir, dass Versicherer Leistungen systematisch verweigern. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Sie nicht erst vor Gericht, sondern bereits bei der Antragstellung, um Fehler zu vermeiden.

Die Standard-Abwehr: „Arglistige Täuschung“

Nach hiesiger Erfahrung lehnen Versicherer Leistungsanträge mehrheitlich mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung ab. Es wird behauptet, Sie hätten bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen. Diese Ablehnungen sind oft grundlos und rechtswidrig. Wir greifen diese Anfechtungserklärungen juristisch und medizinisch an, um Ihren Versicherungsschutz zu retten.

Unsere Antwort auf Verzögerungstaktik: KI gegen „Buchhalter-Schriftsätze“

Verfahren vor den Landgerichten sind oft langwierig, da Versicherer auf Zermürbung setzen. Ein uns bekannter Rechtsanwalt, der ausschließlich Versicherer vertritt, reicht regelmäßig Schriftsätze in „Buchhaltermanier“ mit einem Umfang von bis zu 70 Seiten ein – obwohl eine Seite für den juristischen Sachverhalt genügen würde. Ziel dieser Taktik ist es, das Gericht durch Masse zu beeindrucken und das Verfahren zu lähmen.

Wir setzen auf Waffengleichheit durch Legal Tech: Wir lassen uns von Papierbergen nicht beeindrucken. Unsere Kanzlei nutzt modernste Künstliche Intelligenz (KI), um diese überlangen Schriftsätze in Sekunden zu „zerpflücken“:

Ergebnis: Damit weisen wir dem Gericht nach, dass die Argumente der Gegenseite abwegig sind. Die Taktik der Versicherung wird so leicht durchschaubar und verliert ihre Wirkung.

Mustererkennung: Die KI deckt auf, dass Textbausteine oft ohne Bezug zum konkreten Fall verwendet werden.

Rechtsprechungs-Check: In einem Fall zählte die KI über 40 zitierte Urteile im gegnerischen Schriftsatz und prüfte deren Relevanz.

Sie brauchen rechtliche Beratung?

Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei ab?

Die Kanzlei von Boehn ist auf drei Hauptrechtsgebiete spezialisiert: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte, Verkehrsrecht für Kfz-Kaufverträge und Unfallregulierung, sowie Versicherungsrecht mit Fokus auf Berufsunfähigkeitsversicherung und Schadensersatzansprüche.

Wie lange dauert eine typische Beratung?

Die erste kostenlose Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten, je nach Komplexität Ihres Falles. Nach dieser Analyse können wir gemeinsam ein Zeitbudget und einen Kostenrahmen für Ihr spezifisches Anliegen festlegen.

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